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Handel und Gastronomie

Regelungen für „Einzelhändler/Gastwirte“ (Teilnehmer) für die Teilnahme bei dem Programm des Vereins „Wir retten unser Dorf“ (im Weiteren auch „Verein“ genannt)

Stand: 28.04.2020

 

Teilnehmer (Einzelhändler/Gastwirte/Dienstleister; im Weiteren auch
„Teilnehmer“ genannt)

Teilnehmer können sein: Einzelhändler, Gastwirte oder Dienstleister (z.B. Frisöre). Dies gilt immer nur sofern diese von den vollständigen oder teilweisen Öffnungs- und Verkaufsbeschränkungen durch behördliche Auflagen im Rahmen der COVID-19 Krise betroffen waren oder sind. Da das Programm sich ausschließlich an Kleingewerbetreibende richtet qualifizieren sich programmteilnehmende Einzelhändler/Gastwirte/Dienstleister nur wenn:

  • Sie kein Filialunternehmen sind und
  • sie ihren einzigen Sitz in Willich haben und
  • sie nicht zu den in der Corona (Covid-19) Krise durchgehend öffnungsberechtigten Unternehmen wie z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Handwerker gehören.

Der Verein behält sich das Recht vor die Kriterien für Teilnehmer jederzeit anzupassen.

Anmeldung

Alle Einzelhändler und Gastwirte, die an dem Programm „Wir helfen unserem Dorf“ teilnehmen wollen, melden sich mit dem Onboardingformular (Anlage 1) bzw. in Zukunft in der App an. Folgende Mindestangaben und Unterlagen sind erforderlich:

  • Gewerbeschein;
  • Beschreibung Gaststätte/Gewerbe;
  • Fotos Gaststätte/Gewerbe und
  • Beschreibung und Höhe des monatlichen Finanzbedarfes, der nicht gedeckt werden kann.

Weitergehende Informationen / Ermessensentscheidung Verein / Prüfungsrecht

Auf Wunsch des Vereins können weitere Unterlagen verlangt werden:

  • Letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Bestätigung des Finanzbedarfes durch einen Steuerberater

Der Verein behält sich die Anforderung und Vorlage weiterer Unterlagen vor. Der Verein behält sich vor, im Falle des Verstoßes gegen die Regeln des Vereins oder aufgrund eigenen Ermessens Teilnehmer aus dem Programm auszuschließen.

Der Verein kann auch im Nachgang zu der Projektlaufzeit die Angaben und Unterlagen der Teilnehmer mit einem Wirtschaftsprüfer prüfen. Im Falle von Falschangaben der Teilnehmer besteht ein Rückforderungsrecht des Vereins für die ausgereichten Beträge.

Auswahlverfahren der Begünstigten

Der Verein wird Teilnehmer aufnehmen, abhängig von dem vorhandenen Euro-Deckungsstock und Finanzbedarf. Grundsätzlich gilt das Prinzip „first come-first serve“. Mit zunehmenden Geldeingängen von den Unterstützern wird die Anzahl der aufzunehmenden Teilnehmer nach Entscheidung des Vereins erhöht. Die Anzahl der jeweils unterstützten Teilnehmer ist eine ausschließliche Entscheidung des Vereins und wird bekannt gemacht.

Unter den jeweils aufgenommenen Teilnehmern werden die monatlich eingegangenen Gelder nach Abzug von Kosten, Gebühren und Steuern nach Entscheidung des Vorstands quotal aufgeteilt.

Da das Programm sich ausschließlich an Kleingewerbetreibende richtet qualifizieren sich programmteilnehmende Einzelhändler/Gastwirte nur wenn:

  • Sie kein Filialunternehmen sind und
  • sie ihren einzigen Sitz in Willich haben und
  • sie nicht zu den in der Corona (Covid-19) Krise durchgehend öffnungsberechtigten Unternehmen wie z.B. Lebensmitteleinzelhandel gehören.

Der Verein hat das ausschließliche Recht über die Auswahl und Verteilung der Mittel zu entscheiden. Der Verein behält sich vor die Programmkriterien zu ändern. Ein Anspruch auf die Auszahlung von Seiten der Teilnehmer besteht nicht. Den Teilnehmern ist bekannt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Ablauf/Verfahren

  • Anmeldung (derzeit über das Onboardingformular verfügbar auf der Facebookseite, der Webseite und künftig in der App) und Versand an die E-Mail-Adresse: info@wirrettenunserdorf.de.;
  • Annahme der Anmeldung durch den Verein für die Warteliste und Mitteilung an den Teilnehmer;
  • Annahme des Teilnehmers in das Programm und Mitteilung an diesen; 4. Monatliche Auszahlung quotal der eingehenden Gelder nach Abzug der Kosten/Steuern auf das angegebene Bankkonto des Händlers/Gaststätte oder nach Wahl des Vereins auch direkt an den jeweiligen Empfänger (z.B. Vermieter, Stadtwerke). Die monatliche Auszahlung erfolgt nach Bedarf und nach Entscheidung des Vorstands zur jeweiligen Monatsmitte und/oder zum Monatsende.

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